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Recht & Praxis·19. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Event-Bewilligungen in der Schweiz: Wer entscheidet – und was du früh klären solltest

Wer einen Anlass plant, stösst schnell auf die Frage: Wer muss das eigentlich bewilligen? Eine Orientierung durch den Schweizer Behörden-Dschungel – ohne Juristendeutsch.

Die Schweiz ist klein, aber bei Veranstaltungen kein einheitlicher Bewilligungsraum. Was in einer Gemeinde unkompliziert ist, kann in der nächsten ein eigenes Verfahren auslösen. Wer das früh weiss, plant entspannter – und verliert keine Zeit kurz vor dem Anlass.

Die Gemeinde ist die zentrale Stelle

In aller Regel ist die Gemeinde, in der dein Event stattfindet, die Bewilligungsbehörde. Je nach Grösse und Art kommen weitere Stellen dazu: Polizei, Feuerwehr, Lebensmittelaufsicht. Für laute Anlässe, fürs Gastgewerbe (Essen und Alkohol) oder für die Nutzung von öffentlichem Grund gibt es zusätzliche, eigene Verfahren.

Die Spezialfälle früh klären

Zelt- und Temporärbauten unterliegen den Brandschutzvorschriften der VKF – Flucht- und Rettungswege, Materialien, Statik. Beim Catering gelten Lebensmittelrecht und Hygiene-Leitlinien; zudem haben viele Venues eine Catering-Exklusivität oder verlangen eine Buyout-Gebühr, wenn man einen externen Caterer mitbringt. Für Security gibt es kantonale Regeln und ein interkantonales Konkordat. Und selbst die Mehrwertsteuer auf Teilnahmegebühren ist ein Thema, das man früh prüft.

Der beste Zeitpunkt ist früh

Das klingt nach viel – ist es aber nur, wenn man es auf die letzten Wochen schiebt. Ein eingespieltes Haus oder ein erfahrener Partner kennt die lokalen Abläufe und die Stolpersteine, bevor sie welche werden. Genau dafür ist unser Scout da: Er weist dich auf die relevanten Punkte hin und nimmt sie in deine Anfrage auf, damit dine&shine sie für dich klären kann.

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